Wenn ich künftig a) die Kosten für meinen Steuerberater nicht mehr von der Steuer absetzen kann, aber dafür b) bis zu 3.000 Euro jährlich für eine Haushaltshilfe geltend machen darf, dann schreibt mein Steuerberater künftig einfach auf seine Rechnung "Wäsche waschen, bügeln und Staub saugen" und die Sache ist geritzt. Oder?

"Geld gewaschen, Weste gereinigt, Keller entleicht".