Du sollst nicht linken - das nächste Kapitel

Heise war böse, findet das Landgericht Müchen. Wenn man einen -- durchaus mit kritischen Anmerkungen versehenen -- Artikel über eine Brennsoftware schreibt, die u.a. Kopierschutzsysteme knacken kann, dann darf man zu der entsprechenden Website keinen Link legen. So etwas tut man nicht. Das Argument "unsere Leser sind ja nicht blöd" zählt vor Gericht nicht. Mal wieder ein Urteil, dass in eine äußerst fragwürdige Richtung geht. Auch für die nächste Runde im Fall Alvar Freude dürfte das nichts Gutes bedeuten.

Bleibt die Frage nach der Grauzone: muss ein Link ein Link sein, also aus Hypertext bestehen? Ist es erlaubt, seine Leser aufzufordern, firmenname.com in den Browser zu tippen? Oder gar kryptische Andeutungen zu machen (die Website des Unternehmens erreichen Sie, wenn Sie dem Firmennnamen ein '.com' anfügen)? Was ist mit Links auf vorausgefüllte Google-Suchen? Das Dumme: So lange all dies nicht gesetzlich fixiert ist, werden Web-Publisher -- also auch Blogger -- nie sicher sein können, ob ihnen das eine oder andere Vorgehen nicht eine teure und strafbewehrte Unterlassungserklärung einbringt. Ob man dann den Gang vor Gericht wagt, hängt überwiegend vom eigenen Kontostand ab. Wie schrub ich dereinst:

Wenn neue Medien wie das Internet auf ein Rechtssystem treffen, das älter ist als sie, können kuriose Geschichten entstehen, die sich unmöglich in drei Sätzen erzählen lassen.

Und das ist seeehr zurückhaltend ausgedrückt.



Kommentare dazu:

Ist nun das hier böse oder nicht?
Mathias
Gute Frage. Richter denken aber gemeinhin nicht technisch sondern faktisch. Ein Link, der auf Klick zu einer anderen Website führt -- wenn auch über einen Umweg -- reicht denen garantiert aus.
Naja, es geht nicht um einen Umweg, sondern um eine Unwahrscheinlichkeit. Welche Seite nun dabei hochkommt, liegt nicht an mir, sondern an dem Suchbegriff, der ja per se nicht verboten ist. Es kann ja gut sein, daß irgendwann oder morgen oder in 4 Minuten google die Inhalte zu slysoft auf den Seiten der Phonoindustrie höher bewertet. Dann wäre der link weiterhin gültig. Insofern halte ich es für plausibel, diesen Link nicht als "das ist ja nur ein Umweg" zu beschreiben.

"Gib mir die relevanteste Seite zu slysoft" ist etwas anderes als ein deterministisches "Gib mir die Homepage der Firma slysoft".
Allerdings: Die Zeiten, in denen untere Instanzen mit vollständiger Ahnungslosigkeit glänzten sind schon länger passe.
Spötter könnten jetzt natürlich behaupten, dass sich statt dessen eine Anmaßung von Kompetenz eingestellt habe, die in realiter nicht vorhanden wäre. Aber wie auch immer: ein weites Feld. Und solche Spielwiesen lieben auch Juristen.
Mathias, ich kann deiner Argumentation folgen, aber darum geht es nicht. Ich habe viele Gerichtsverhandlungen, die das Internet betrafen, vor Ort verfolgt. Ich konstruiere jetzt mal eine hypothetische:

Staatsanwalt: Herr Schindler, Sie haben auf Ihrer Homepage die Website der Firma Slysoft mit einem Klick zugänglich gemacht. Simmt das?

Mathias: Nein, es geht um eine Unwahrscheinlichkeit. Welche Seite nun dabei hochkommt, liegt nicht an mir, sondern an dem Suchbegriff, der ja per se nicht verboten ist. Es kann ja gut sein, daß irgendwann oder morgen oder in 4 Minuten google die Inhalte zu slysoft auf den Seiten der Phonoindustrie höher bewertet.

Staatsanwalt: Wenn gestern abend jemand auf den Link auf Ihrer Seite geklickt hat. Wo ist er dann gelandet?

Mathias: .. gestern, nun ja, ich glaube bei Slysoft... aber,...

Saatsanwalt: Mit einem einzigen Klick?

Mathias: Ja, allerding...

Staatsanwalt: Danke!
wenn jetzt der link "nur" in den kommentaren zu finden ist, wer ist denn dann der schuldige? matthias? mario? beide?

und warum ist ein hyperlink so viel schlimmer als das posten der url? oder das erwaehnen des namens. so ein humbug, wer die softe ware haben moechte der copy&pastet oder googelt sich ans ziel.

aber der rummel ist gut, ne bessere reklame kann sich slysoft gar nicht wuenschen. bestaetigen hier die gegner doch ueberzeugend, dass die software tatsaechlich so gut ist wie sie es verspricht. oder warum fuerchten die sich sonst so?

ich war heute auf jeden fall extra deshalb auf der boesen seite. an deutsche kunden liefern die anscheinend zur zeit nicht aus, ein glueck, wer weiss ob ich mich haette beherrschen koennen ;-)

ciao, gerald
Staatsanwalt: Herr Schindler, Sie haben auf Ihrer Homepage die Website der Firma Slysoft mit einem Klick zugänglich gemacht. Simmt das?

Mathias: Nein, es geht um eine Unwahrscheinlichkeit. Welche Seite nun dabei hochkommt, liegt nicht an mir, sondern an dem Suchbegriff, der ja per se nicht verboten ist. Es kann ja gut sein, daß irgendwann oder morgen oder in 4 Minuten google die Inhalte zu slysoft auf den Seiten der Phonoindustrie höher bewertet.

Staatsanwalt: Wenn gestern abend jemand auf den Link auf Ihrer Seite geklickt hat. Wo ist er dann gelandet?

Mathias: Das ist von der Region abhängig, in der sie leben. Wenn sie in einem Land mit einer strikten Internetkastrierung leben, also Saudi-Arabien, China oder Nordrhein-Westfalen, dann werden sie vermutlich nur auf eine Regierungsseite gekommen sein. Fragen Sie doch bitte google.


 










16.05.2008, 15:14

27.04.2008, 16:05

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