Ein weiteres Kapitel aus dem beliebten Buch "Neue Technologien treffen auf alte Institutionen": Zur Zeit recherchiere ich für einen Artikel über Podcasting. Da darf natürlich ein Anruf bei der GEMA nicht fehlen. Nachdem ich mich todesmutig an dieser Verwirrungserzeugungsmaschine (MP3) vorbeigekämpft hatte, wurde ich fröhlich zwischen zwei Herren hin- und herverbunden. Der eine war zuständig für Internet-Radios, der andere Fachmann für Musik-Downloads. Von Podcasting hatten beide noch nie etwas gehört, aber jeder wollte mir weismachen, dass das wohl in den Arbeitsbereich des jeweils anderen Herren fiele. Lustig.
Schließlich ließ sich der Download-Experte von mir davon überzeugen, dass er der zuständige Mann sei (Ich: "Schließlich wird da ja etwas auf Festplatte heruntergeladen", er: "Da haben sie Recht"). Fazit: Nichts Genaues weiß man nicht. O-Ton: "Mit zeitverzögerten Radiosendungen hatten wir noch nie zu tun." Man müsste wohl die normalen Download-Lizenzen anwenden, dachte der gute Mann laut nach, somit wären dann zehn Cent pro Song und Download fällig. Dazu käme natürlich noch der Rechteerwerb vom Label (das diese Rechte wohl kaum heraus rücken wird, aber das ist ein anderes Thema.)
Eine Legende konnte er immerhin vom Tisch wischen: Das Gerücht, GEMA-Lizenzen seien bei 30-Sekündern oder Mono-Aufnahmen minderer Qualität nicht zu zahlen, ist genau das: Ein Gerücht. Bluten muss man, sobald man einen Song "erkennbar" abspielt, unabhängig von Länge oder Qualität. Ob die GEMA künftig Podcaster zur Kasse bitten wird, ist allerdings fraglich. "Das ist sicher ein Sonderfall, für den man eine gesonderte Regelung treffen müsste", sagte der GEMA-Mann schließlich. Da habe ich offenbar jemandem ein nachdenkliches Wochenende beschert.
Als Erkenntnis bleibt: Podcaster, die rechtlich auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten ausschließlich freie Musik verwenden, sonst könnte es vielleicht doch noch teuer werden.
