Frage an die mitlesenden Juristen

Gelten deutsche öffentlich-rechtliche Sendeanstalten eigentlich als kommerzielle Institutionen? Eher nicht, oder? Somit dürften sie doch eigentlich problemlos Medien(ausschnitte) wiedergeben und weiterverwursten, die unter einer nichtkommerziellen Creative Commons-Lizenz stehen. Oder bin ich da im falschen Bus? Weiß es jemand? Die Klasse?



Kommentare dazu:

Frag doch mal Herrn Rechtsanwalt Kremer: http://www.kremer-legal.com

Stimmt, ich ärgere mich auch darüber, dass sich das ZDF weigert, meine Blogeinträge zu senden.
Mal was ganz anderes: gibts n Grund warum du kein plazes-plugin mehr hast?
Ich wollte mal meinem Bruder beispielhaft zeigen wie man sowas auf seiner page benutzen kann und hab gedacht: Sixtus, klar!
Aber nix :-) ... fiel mir gerade erst auf.
Also?
Vielleicht hats ja doch nen rechtlichen Hintergrund. *g*
Martin, der neue Plazer hatte mein Notbuch aua gemacht. Daher hab ich ihn irgendwann runtergeschmissen. Das ist das ganze Geheimnis.
Darf ich die geschätzten Kommentatoren im übrigen darum bitten, beim Thema zu bleiben? Danke. Weitermachen.
Das ist nicht so einfach zu klären.Meiner Meinung nach sind sie nicht-kommerziell.Aber ich habe auch eine recht liberale Interpretation, was "non-commercial" im Rahmen der CC-Lizenzen bedeutet.

Es gibt quasi zwei gleich grosse Flügel, die "non-commercial" verschieden interpretieren. Flügel 1 sagt, es darf kein Geld im Spiel sein. Flügel 2 sagt, es darf kein Gewinnstreben dabei sein, Ich sympathisiere mit Flügel2. Das Problem ist bekannt und wird vll mal in den nächsten Jahren international dadurch gelöst, dass man dies nochmal bei der Lizenzwahl als Wahlmöglichkeit unterbringt.

Ich würde sicherheitshalber mal beim Urheber anfragen, wie der das sieht. Oder einfach machen und nicht vergessen, die Lizenz und den Urheber zu nennen.
Ich verstehe das so:

Sowohl die by-nc/2.0/de und die by-nc/3.0 schließen zwei Sachen aus:
1.) geldwerte Vergütung oder Kompensation (unabhängig vom Gewinnstreben!)
2.) vorwiegend für geschäftliche Vorteile (unabhängig ob dabei Geld fließt!)

Punkt 1 ist für einen Fernsehsender nur dann ein Problem, wenn er Produktionen kaufen oder verkaufen will, die CC-Lizenziertes Material beinhalten.

Da meines Wissens es in den öffentlich Rechtlichen auch Werbung ausgestrahlt wird, ist Punkt 2 schwieriger. Würde diese Bedingung in der Lizenz nicht mit dem Wort "hauptsächlich" bzw. "primarily intended" eingeschränkt, dürften sie by-nc-Material gar nicht einsetzen. Mit dieser Einschränkung, darf es lediglich nicht im Umfeld von Sendungen bei denen Werbung ausgestrahlt wird auftauchen.

(IANAL)
Die öffentlich-rechtlichen haben es juristisch gern bombensicher. Und da sich alle streiten, was genau "non-commercial" heißt, würden die Hausjuristen reflexartig ihre hochbezahlten Denkerstirnen in Falten legen und "geht nicht" sagen.

Ich persönlich (im Ggs. zu Markus) finde: Wo Gelder fließen, gilt nc nicht. Und die Ö-R nehmen Gebühren- wie Werbegelder. Aber wenn der Urheber einverstanden ist, stellt sich das Problem nicht. Am besten die Hausjuristen gar nicht erst fragen - sonst wird's kompliziert.
Die deutsche CC-Noncommercial-Lizenz enthält dazu folgenden Passus:

"Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist."

Ich verstehe das so: Wenn das Material im werbefreien Vormittagsprogramm läuft, kein Problem. Wenn es ins Abendprogramm geht, dann wird es kritisch.

Davon unberührt ist allerdings noch eine andere Frage: Ein Journalist, der im Rahmen einer bezahlten Auftragsarbeit CC-Material verwendet, fällt auf jeden Fall unter den Passus. Das bedeutet, zumindest er wird m.E. gegen die Lizenz verstoßen.


 










20.10.2008, 14:58

26.09.2008, 14:56

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16.05.2008, 15:14

27.04.2008, 16:05

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03.02.2008, 1:02

16.01.2008, 18:04

09.01.2008, 21:37

20.12.2007, 1:55

13.12.2007, 16:18


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