Wer sich, egal wo, über Herrn von Gravenreuth in irgend einer Weise äußert, muss bekanntlich vorsichtig sein. Wie ärgerlich so was sein kann, musste Meinereiner auch schon mal erfahren. Insofern zitiere ich jetzt einfach mal ganz vorsichtig die TAZ:
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Und:
Die Freiheitsstrafe setzte es (Anm.: das Gericht) nicht zur Bewährung aus.
Günni im Knast? Sechs Monate gemeinsam mit behaarten, tätowierten Sumo-Ringern, die "Süßer" zu ihm sagen oder wahlweise "Süße"?
Was soll ich von dieser Vorstellung halten? Was soll ich, zu diesem, meiner bisweilen hyperaktiven Phantasie entspringendem Bild sagen? Vielleicht -- ganz unvorsichtig -- einfach:
Yeeessssss!!!!
