Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch darüber, ob Käufer auch bei Internet-Auktionen ein Widerrufsrecht haben. Sollte das Gericht frustrierten eBay-Käufern wie bei herkömmlichen Bestellungen per Katalog ein zweiwöchiges Rückgaberecht einräumen, wird sich für gewerbliche Anbieter einiges ändern.
Von Mario Sixtus
Mehr als 10.000 Menschen verdienen in Deutschland ihren Lebensunterhalt ausschließlich durch den Handel auf eBay, schätzen Fachleute. Einer von ihnen ist Thomas Roebert. Der Vierzigjährige aus dem Wallfahrtsort Werl (Nordrhein-Westfalen) versteigert über das Internet-Auktionshaus seit fünf Jahren Notebooks und Computerzubehör. Inzwischen ist noch ein zweiter Geschäftszweig hinzugekommen. "Wir bieten jetzt auch Gartenmöbel und Holzartikel an, die wir in Asien fertigen lassen", sagt Roebert. Sollte ein Kunde einmal mit der Ware unzufrieden sein, erhalte er schlicht sein Geld zurück, sagt Roebert. "Das handhaben wir ganz unbürokratisch. Unsere Retouren stellen wir danach einfach wieder bei eBay ein."
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