Das FreedomFone

Gute Satire kann leicht zur bösen Wirklichkeit werden, zumindest wenn Politiker humorlos und Fachkräfte inkompentent sind. Der Fall Regierungspräsident NRW vs. Alvar Freude

Von Mario Sixtus

Der Satz "Satire darf alles, nur nicht langweilen" wird Kurt Tucholsky zugeschrieben und drückt natürlich eher Wunsch als Wirklichkeit aus, schließlich landen hierzulande Satiriker nicht selten vor dem Richter, dem dann die undankbare Aufgabe zufällt, die Grenzen von Übertreibung und Ironie juristisch zu lokalisieren.

Auch Alvar C.H. Freude ist ein humorvoller Mensch. Nicht zuletzt deshalb wird der Stuttgarter Kommunikationsdesigner demnächst wohl auf der Anklagebank Platz nehmen und sich gegen den Vorwurf der Volksverhetzung und Gewaltdarstellung im Internet verteidigen müssen. Strafanzeige hatte im Juni dieses Jahres die Bezirksregierung Düsseldorf gestellt.

Ernste Vorwürfe gegen den erklärten Demokraten und Internet-Aktivisten, aber es kommt noch ernster: In einem Schreiben an Freudes Anwalt teilt der zuständige Stuttgarter Staatsanwalt Milionis mit, dass "über die angestrebte, hier übliche Freiheitsstrafe hinaus die Beantragung der Einziehung der Tatmittel sowie ein Berufsverbot im Raume stehen".
Freiheitsstrafe und Berufsverbot: Was war geschehen? Was hatte Freude angestellt, dass er unversehens mit Verfassungsfeinden und Volksverhetzern auf eine Stufe gestellt wurde?

Anlass für die juristische Aufgeregtheit ist Alvar Freudes satirisches Internet-Projekt "FreedomFone" (vormals TeleTrust). "Nennen Sie uns eine Internetseite – wir lesen Sie Ihnen vor", wird man dort unter einer plakativen 0190-Nummer aufgefordert. Das Angebot richte sich an alle Nutzer aus Ländern, in denen sich nur noch eingeschränkt surfen lasse, wie beispielsweise "Nordrhein-Westfalen oder China".

Spätestens der Hinweis auf das westdeutsche Flächenland macht klar, auf wen diese Spottseite abzielt: Jürgen Büssow, seit 1995 Regierungspräsident der Bezirksregierung Düsseldorf, hat sich bekanntermaßen seit einigen Jahren nichts Geringeres auf die Fahnen geschrieben, als den Kampf gegen "rechtsradikale und rassistische Inhalte" im Internet. Die Büssow-Behörde forderte Ende 2001 die in NRW ansässigen Internet-Access-Provider auf, den Zugang zu ausgewählten Webinhalten zu sperren. Zwar standen fürs erste nur vier Domains auf der Liste der unerwünschten Websites, aber der Versuch war geglückt: Die meisten Zugangsanbieter fügten sich – wenn auch zähneknirschend.

Bürgerrechtsorganisationen, Politiker, Künstler und Medienwissenschaftler greifen seitdem das äußerst umstrittene Vorgehen der Bezirksregierung immer wieder scharf an und auch diverse Gerichte beschäftigen sich noch immer mit der Frage der Zulässigkeit von Büssows Sperrverfügung.

Unter http://odem.org dokumentierten auch Alvar Freude und seine Mitstreiter die Filterbestrebungen aus NRW, legten Dossiers und Materialsammlungen an, offerierten eine Unterschriftenliste im Web und verhöhnten - eben genau mit der besagten "FreedomFone"-Seite - genüsslich Büssows Bemühungen.

Dass Opfer von Spott sich befleißigen, gegen die Spötter Strafanzeige zu erstatten, ist in Deutschland ja zunächst einmal nichts Ungewöhnliches, bemerkenswert ist allerdings, dass der Vorwurf der Bezirksregierung Düsseldorf lautet, Freude betreibe einen Dienst, der den "Zugang zu illegalen Inhalten" im Internet vermittle.

Soll das witzig sein?

Freudes Anwalt Thomas Stadler kann da nur den Kopf schütteln: "Das Angebot, man würde den Nutzern weggefilterte Internet-Inhalte dann eben am Telefon vorlesen, ist derart absurd, dass einem durchschnittlich aufmerksamen Internetnutzer die Satire förmlich ins Gesicht springt."

Was sagt der Praxistest dazu? Wie viele Anrufe sind denn über die FreedomFone-Nummer bis Dato eingelaufen? "Seit Ende 2001 haben vielleicht 5-10 Leute angerufen", erklärt Freude, "aber selbst die wollten sich nichts vorlesen lassen, sondern waren nur neugierig, ob sich da wirklich jemand meldet." Bei monatlichen zehn Euro Grundgebühr für die 0190-Nummer kann man Alvar Freude also zumindest nicht vorwerfen, sich durch die Aktion bereichert zu haben.

Eine Nachfrage von Debug bei der Bezirksregierung in Düsseldorf vergrößert zunächst noch die Verwirrung: "Das ist übelster, Menschen verachtender Nazi-Schund!", ereifert sich Jürgen Schütte vom zuständigen Mediendienste-Team. Wie bitte? "Es handelt sich um schlimmste Straftatbestände der Volksverhetzung gegen Ausländer und Juden! Ob das eine Satire ist, das sollen die Gerichte entscheiden!" Reden wir wirklich über die gleiche Website? Erst nachdem Schütte immer wieder die Homepage eines in den USA ansässigen Neonazis zitiert, werden die Vorwürfe etwas klarer: Auf FreedomFone findet sich auch ein Kasten mit Links auf die angeblich am häufigsten vorgelesenen Seiten der letzten 24 Stunden.

"Die Top7 sind natürlich gefaked, die werden bei jedem Laden der Seite zufällig erstellt", erklärt uns Freude. "Kurz gesagt handelt es sich dabei um Seiten, die irgendwer nicht mag, unabhängig davon, ob berechtigt oder nicht. Also zum Beispiel um christliche Fundamentalisten mit Anti-Schwulen-Kampagnen oder Websites von Schwulenorganisationen, jüdische Organisationen, die CSU, Al-Jazeera und so weiter." Und wenn man die Seite oft genug neu lädt, tauchen eben auch Links zu den vier von der Büssow-Behörde gesperrten Websites auf.

War das also der Grund für die Strafanzeige? Das Setzen eines Links auf eine Neonazi-Seite in den USA? "Es geht nicht um Links", wird Jürgen Schütte zunehmend lauter, "Herr Freude hat diese illegalen Inhalte in seine Seite inkorporiert!" Inkorporiert? "Er hat sie eingearbeitet. Wenn man seine Seite aufruft, erscheint direkt dieser Nazi-Schund." Und Schütte verweist triumphierend auf die Beweiskraft des Papiers: "Ich habe die Ausdrucke doch gesehen!" Nun kann man natürlich nicht wissen, welche Ausdrucke Herrn Schütte vorliegen und wer da überhaupt welche Webseiten aufs tote Holz gebannt hat. Und vielleicht sah Freudes Seite ja tatsächlich einmal ganz anders aus? Eine kurze Recherche im unbestechlichen Langzeitgedächtnis des Webs - unter Archive.org – zeigt jedoch, dass die Satire-Website seit Ende 2001 nahezu unverändert im Netz liegt und keinerlei Indizien für "eingearbeitete" Inhalte vorzufinden sind, wie auch immer man sich diese vorzustellen hätte.

So stellt sich mittlerweile wohl nicht mehr nur die Frage nach der Humorfähigkeit des Regierungspräsidenten, sondern vielmehr nach der Medienkompetenz einer für Medienangelegenheiten zuständigen Landesbehörde, deren Mitarbeiter das Internet offensichtlich nur als Papierausdruck kennen.

Und die Drohkulisse des Berufsverbotes, welche die Staatsanwaltschaft Stuttgart so eindrucksvoll aufgebaut hat? "Völlig absurd", lautet dazu das klare Urteil des Düsseldorfer Fachanwalts für Strafrecht Udo Vetter. "Ein etwaiges Berufsverbot würde einen inneren Zusammenhang zwischen der Straftat und dem ausgeübten Beruf voraussetzen. Wenn Herr Freude sich in seiner Freizeit journalistisch, satirisch oder künstlerisch im Internet betätigt, hat das mit seinem Beruf erst einmal überhaupt nichts zu tun." Und Vetter legt nach: "Man könnte fast annehmen, hier wolle jemand Zensur mit Hilfe des Strafrechts ausüben."

Spötter vermuten indes, Büssow nutze die Justiz vielmehr als Lautsprecher in eigener Sache: Bei der vorgesehenen Struktur- und Verwaltungsreform in NRW stehe schließlich auch sein Stuhl zur Debatte und da könne man gar nicht oft genug in den Medien präsent sein.
Aber Spötter verhalten sich in NRW zurzeit eher leise, denn Satire kann – ob langweilig oder nicht – schließlich immer vor dem Kadi enden.



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...immer wieder gerne von denjenigen bemüht, die das Internet gerne in eine Art Disneyland verwandeln wollen. China ist nicht sooo weit entfernt, auch wenn in .de anscheinend langsam die Vernunft siegt. Permalink | Kommentare: 0 | Versenden | TB: 0 ...

Kommentare dazu:

Herr Schütte ist ein bemitleidenswerter Beamter dieses Staates.

Auch mich hat er versucht zu verklagen, ist damit jedoch kläglich gescheitert. Ausgerechnet einen Tag nach der Niederlage seiner SPD in NRW und einem freudigen Kommentar hierzu durch mich. Was natürlich nichts mit den ursprünglichen Aussagen zu tun hatte. Seltsame Kooinzidenz.

Die Verleumdungsvorwürfe wurden gar nichts untersucht und die Beleidigungstatbestände wurden zwar geprüft, das Verfahren jedoch eingestellt.

Ich frage mich: Hat Herr Schütte die Anzeige gegen mich eigentlich in der eigenen Dienstzeit erstellt?

So kämpt man also gegen Rechtsradikale! Indem man Kritiker - die bestimmt nicht rechtsradikal sind - juristisch bekämpft!

Herr Schütte: Mittlerweile ist die NPD nach Sachsen auch in MV in den Landtag eingezogen.

Ich behaupte auch heute noch: Dies kann sie nur schaffen, weil es Kämpfer gegen Rechtsradikale gibt, die wie Sie jegliche kritische Distanz vermissen lassen und auf alles einschlagen, was ihnen nicht passt, zu intelligenten Argumenten aber nicht fähig scheinen.

Dies fördert die Stimmung in diesem Land, die dahin tendiert rechtsradikal zu wählen. Sie machen diese Leute doch erst zu Märtyrern, woraus diese dann politisch Kapital schlagen.

Wenn Sie wollen verklagen Sie mich nun nocheinmal.


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