Volksverhetzung durch Hyperlinks?

Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den Internet-Aktivisten Alvar Freude zu einer Geldstrafe: Er hatte im Rahmen einer Satire und einer Dokumentation zu den Website-Sperrverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung Links auf neonazistische Websites angegeben

Von Mario Sixtus

Die Enttäuschung steht Alvar Freude ins Gesicht geschrieben, als Strafrichterin Corinna Mahringer am 7. Oktober ihr Urteil im Namen des Volkes verliest. Schuldig der Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung und der Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen, lautet ihr Rechtsspruch. Einige der Besucher im nahezu vollständig gefüllten Saal 305 des Stuttgarter Amtsgerichts schauen sich fragend und ungläubig an.

Mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen bleibt die Richterin zwar hinter den Forderungen von Staatsanwalt Apostolos Milionis zurück – er hatte 180 Tagessätze gefordert – aber die Höhe reicht aus für eine Vorstrafe und somit einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Thomas Stadler, Freudes Anwalt, kündigt im Anschluss an den Prozess umgehend Rechtsmittel an.

Webfilter

Der Netz-Aktivist Alvar Freude gehört zu den energischsten Gegnern der Internet-Filterbemühungen des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Internet-Access-Provider in NRW unter Androhung einer hohen Geldstrafe dazu verpflichtet, bestimmte Websites aus dem Netz "auszufiltern". Meist geschah dies durch das Löschen der entsprechenden DNS-Einträge. Die meisten Provider wehrten sich gegen dieses Vorgehen vor Gericht. Die Hauptverhandlungen stehen noch aus.
Im Dezember 2001 stellt Freude zunächst sein satirisches Web-Projekt "FreedomFone" (vormals "TeleTrust") online. Unterhalb einer plakativen 0190-Telefonnummer heißt es dort: "Nennen Sie uns eine Internetseite -- wir lesen Sie Ihnen vor." Das Angebot richte sich an alle Nutzer aus Ländern, in denen sich nur noch eingeschränkt surfen lasse, wie beispielsweise "Nordrhein-Westfalen oder China".

Ebenfalls auf dieser Seite findet sich ein Kasten mit Links auf die angeblich am häufigsten vorgelesenen Seiten der letzten 24 Stunden. Diese vorgeblichen "Top7" werden bei jedem Aufruf der Website neu generiert. "Es handelt es sich dabei um Seiten, die irgendwer nicht mag, unabhängig davon, ob berechtigt oder nicht. Also zum Beispiel um christliche Fundamentalisten mit Anti-Schwulen-Kampagnen oder Websites von Schwulenorganisationen, jüdische Organisationen, die CSU, Al-Jazeera und so weiter", erklärt Freude gegenüber c't. Auch zwei rechtsradikale Websites, die von den Sperrverfügungen der Bezirksregierung betroffen sind, tauchen zufallsgesteuert in dieser Liste auf.

Anfang 2002 beginnt Alvar Freude unter odem.org/zensur eine obendrein umfangreiche Dokumentation von Büssows Filterverfügungen. Unter anderem findet sich dort auch eine kommentierte Liste der Websites, die Büssow durch die NRW-ISPs sperren lies. Diese Dokumentation, sowie die "Top7"-Links sind es schließlich, auf die sich das Augenmerk der Staatsanwaltschaft richtet. Gegenüber c't bestreitet Frau von Schmeling, Dezernentin in Büssows Behörde zwar, dass die Anzeige gegen Alvar Freude aus ihrem Haus kam, uns liegt jedoch die Kopie eines Briefes von Juni 2003 vor, in dem die Bezirksregierung Düsseldorf die Staatsanwaltschaft Stuttgart um "Überprüfung" der beiliegenden Unterlagen auf "strafrechtliche Relevanz" bat. "Das kann man durchaus Anzeige nennen", findet Alvar Freude. Beigelegt waren dem Schreiben Dutzende von Ausdrucken rechtsextremer Websites. Diese schiere Masse menschenverachtender Propaganda – die Alvar Freude freilich nicht zu verantworten hat – schien Staatsanwalt Milionis dermaßen beeindruckt zu haben, dass er in einem ersten Schreiben an Freudes Anwalt Thomas Stadler sogar ein Berufsverbot für dessen Mandanten in den Raum stellt. Alvar Freude ist diplomierter Kommunikationsdesigner. Von einem Berufsverbot ist später jedoch keine Rede mehr.

Propaganda

Auffällig ist allerdings, dass die Bezirksregierung ausgerechnet an Freudes Webseiten dermaßen Anstoß nahm. Lars Weiler vom Chaos Computer Club Düsseldorf wundert sich: "In unserer Dokumentation im Web finden sich die gleichen Links. Wir haben noch nie etwas von irgendeinem Staatsanwalt gehört." Auch der Berliner Journalist und Rechtsextremismus-Experte Burkhard Schröder unterhält auf seiner Website eine umfangreiche, dokumentierte Linkliste zu Neo-Nazi-Seiten. Zwar nahm die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen Schröder auf, stellte diese jedoch schnell wieder ein.

Alvar Freude hatte Büssow allerdings hartnäckig geärgert. Im Zusammenhang mit den Sperrverfügungen erstattete er sogar Anzeige gegen den Regierungspräsidenten, unter anderem wegen Anstiftung zur Datenunterdrückung, Nötigung und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Die Sache verlief im juristischen Sande. In Internet-Foren vermuten deshalb einige, die Strafanzeige gegen Freude sei eine Retourkutsche.

Laut Alvar Freude müssen in dem Prozess gegen ihn zwei Fragen grundsätzlich geklärt werden: Verbreiten Hyperlinks fremde Inhalte oder sind sie eher eine Art neutraler Literaturhinweis? Und: Falls Links einer Verbreitung gleich kommen sollten, dürfen sie dann im Kontext eines Berichtes über das Zeitgeschehen oder in einer Satire auftauchen?

In seiner Stellungnahme während der Verhandlung am vorvergangenen Donnerstag erklärt Alvar Freude dem Gericht zunächst die Hintergründe seiner Aktion: "Die Diskussion bei den Sperrverfügungen läuft nicht entlang für oder gegen Nazis. Sie verläuft entlang der Frage, wie am besten die Gefahr des Rechtsextremismus begegnet werden kann und ob beziehungsweise welche Grundrechte wir dafür einschränken wollen." Der Wahlausgang der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen habe die Gefahr des Ignorierens von Rechtextremismus aufgezeigt. Ihm gehe es nicht um eine Ausweitung der Meinungsfreiheit auf rechtsradikale Gesinnungen, sondern vielmehr um Rezipientenfreiheit, um die uneingeschränkte Möglichkeit, sich aus allen Quellen zu informieren. Das Internet sei nie ein rechtsfreier Raum gewesen und solle es auch nicht werden.

Freude weist darauf hin, dass "FreedomFone" eindeutig ein satirisches Angebot sei. "Das kann niemand ernst nehmen." Seine Protestseiten unter odem.org seien obendrein "von der Mitte der Gesellschaft" mit getragen. Eine Online-Petition gegen die Filterbestrebungen des NRW-Regierungspräsidenten würde mittlerweile über 20.000 Unterschriften zählen. Freude betont, Hyperlinks gehören zur Natur des Mediums und eine zeitgeschichtliche Dokumentation wäre ohne Verweise auf ihre Objekte undenkbar. Links seien die medienkonforme Form von Quellenangaben: "Ein Link ist an sich neutral, er wird erst durch den Kontext gewertet."

Staatsanwalt Milionis verfolgt hingegen eine andere Strategie. Wohlwissend, dass er lediglich ein paar Internet-Verweise gegen Freude in der Hand hat, vermeidet er es, die Begriffe "Link" oder "Hyperlink" auch nur einmal in den Mund zu nehmen. Stattdessen spricht er stets von "Zugänglichmachung" oder "Verbreitung" menschenverachtender Inhalte. Ausschweifend referiert er über die verlinkten Propagandaseiten, deren Verwerflichkeit niemand im Gerichtssaal in Frage stellt. Auf Freudes Web-Projekte, um die es ja schließlich geht, verwendet er kaum ein paar Sätze. Einmal unterbricht er Freudes Ausführungen und versucht ihn offenbar in die braune Ecke zu stellen. "Lauck (ein bekannter Neo-Nazi, die Red.) macht Ihnen Mut, weiter zu machen", herrscht er den Angeklagten an. Ungläubiges Gemurmel im Publikum. Dabei weiß Staatsanwalt Milionis sehr gut, dass solcherlei Anschuldigungen aus der Luft gegriffen sind. Während einer Prozesspause lässt er sich diesen Satz entlocken: "Natürlich ist Freude kein Nazi, das weiß ich auch."

Freudes Anwalt Thomas Stadler beschwerte sich über die Menge des seiner Meinung nach irrelevanten Beweismaterials: "Hunderte von fremden Seiten wurden hier ausgedruckt, mit denen mein Mandant überhaupt nichts zu tun hat. Technisch ist es mir schleierhaft, wie man mit drei Links auf mehrere hundert Seiten verweisen kann." An die Staatsanwaltschaft gerichtet fragt er: "Was soll das in der Akte? Mit zwei, drei Klicks bin ich überall im Netz." Tatsächlich beugen sich im Laufe der Verhandlung irgendwann Staatsanwalt, Verteidiger und Richterin über den Ordner mit den Ausdrucken und blättern darin herum. Eine absurde Situation. "Hier prallen Kulturen aufeinander", sagt kopfschüttelnd ein Prozessbesucher.

Die Urteilsbegründung von Richterin Corinna Mahringer ist mit "knapp" noch wohlwollend beschrieben. Die Links seien ein "Zugänglichmachen", das mit der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens sehe sie nicht und das mit der Satire sei auch "eher dünne". Und weiter: "Freudes Hartnäckigkeit, mit der er die Seiten weiterhin betreibt, ist als strafverschärfend zu bewerten." Nach der Verhandlung kommentierte Anwalt Stadler: "Auch in einer mündlichen Urteilsbegründung erwarte ich irgendwann mal einen Kausalsatz."

Staatsanwalt Milionis hatte in der Prozesspause durchsickern lassen, bei einem Freispruch Freudes würde er ebenfalls umgehend in die nächste Instanz gehen. Ein anwesender Jurist mutmaßt später: "Der Richterin war es egal. Sie wusste, dass so oder so Einspruch eingelegt wird".

Um die Kernfragen jedoch, die Klärung der juristischen Relevanz von Hyperlinks im Kontext von Dokumentation oder Kunst, steuerte das Amtsgericht Stuttgart gekonnt herum. Ob sie nun auf dem Tisch des Landgerichtes oder des Oberlandesgerichts landen werden, stellt sich in den nächsten Wochen heraus. Thomas Stadler ist jedenfalls schon "äußerst gespannt auf die schriftliche Urteilsbegründung."



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Kommentare dazu:

Der Name des genannten Staatsanwaltes und andere Faktoren in unserem Land verraten es ziemlich genau:

Die 68er Generation hat es GESCHAFFT!

Deutsche wurde Jahrzehnte von Innenminister-und-Aussenminister-RAF-Symphatisanten-Steinewerfern mit ungerechten Urteilen und Gesetzen "niedergeknüppelt" - es gab Ausländer-Schutzbeauftragte - aber keinerlei "Inländerschutz" - es wurden Millarden DM und Euro an ausländische "Entwicklungshilfe" VERNICHTET - aber bei Schulausbildung, Kindergärten, Senioren, Sozialhilfe von Deutschen wurde "totgespart"!

Ergebnis-1: Ausländer bestimmen in diesem Land.

Ergebnis-2: Deutsche haben nichts mehr und sollten jetzt endlich auswandern um endlich auch dort dann zu einer geschützten "Minderheit" zu gehören.

Ergebnis-3: Ausländer, Beamte, Politiker sollen sich im Alter mit ihrem Geld und ihren eigenen Leuten den Hintern polieren und die immense deutsche Staatsverschuldung abzahlen.

Gott zum Grusse. Wir sind ab sofort "freie Weltbürger".
Ade Deutschland - mit Volldampf in die weitere Armut!


BRAV! Endlich ein Durchblicker.

Bei einer Zunahme der "Alten" und einer gleichzeitigen Minderung des deutschen Volkes von 84 Mio auf knapp über 60 Mio in den nächsten 15-20 Jahren, wird man wohl keine Altenpfleger und Krankenschwestern mehr haben. Auch die Ärzte ziehen ab.

Es wird dann wohl so kommen, dass die gerade "Regierenden" von den dann jeweiligen "Oppositionen" den Hintern geleckt oder gewischt bekommen.

Unsere Industrie lacht sich tot über die Gewerkschafts-Multimillionäre und die lachen sich tot über die noch immer brav Beitrag leistenden "Strassen-Musikanten".

Löst die Parteien auf - sonst geht nie die Macht vom Volke aus wie es sein sollte.

Holt die Richter von der Bank - die machen dort seit ihrer "Einführung" eh nur ungerechten Unsinn.

Wer sich vergleichend Gerichtsurteile aus Gesamtdeutschland ansieht wird feststellen:

Vor dem Gesetz ist niemand geschützt!
Vor dem Gesetz gibt es KEINE Gleichheit!
Vor Gericht und auf hoher See ist man fest in "Gottes Hand"!

Aber wir können aus der Bibel den Richtern zitierend zurückrufen:

"Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet" ...
Ihr seid END-lich ... Gott wird Euch für Eure massenhaften ungerechten Urteile entsprechend bestrafen!


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