
Wenn ein Amtsgericht den Betreiber einer Website wegen Volksverhetzung verurteilt, ist das normalerweise höchstens eine Geschichte für die Lokalpresse oder Web-Foren. Der Fall "Alvar Freude" verdient jedoch eine genauere Betrachtung.
Von Mario Sixtus
Alvar Freude wirkt nicht so, wie man sich einen Neo-Nazi vorstellt. Gemütliche Statur, ein rundes Gesicht, das gerne lacht, lange Haare, zu einem Zopf gebunden.
Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal 305 des Stuttgarter Amtsgerichts hält Freude niemand der Anwesenden für nur im entferntesten rechtsradikal. Im Gegenteil. Der Kommunikationsdesigner hat sich seit seiner Studienzeit für digitale Bürgerrechte eingesetzt. Für seine Abschlussarbeit erhielt er den internationalen Medienkunstpreis 2001.
Selbst Staatsanwalt Apostolos Milionis, der während der Verhandlung Freudes Ausführungen stets mit einsilbigen Unwillensbekundungen unterbricht, räumt während einer Pause vor Medienvertretern ein: "Natürlich ist er kein Nazi, das weiß ich auch." Alle wissen das. Und trotzdem wird Strafrichterin Mahringer Freude kurz darauf schuldig sprechen. Schuldig der Volksverhetzung und "Zugänglichmachung" von Nazi-Propaganda. Wie konnte es soweit kommen?
Wenn neue Medien wie das Internet auf ein Rechtssystem treffen, das älter ist als sie, können kuriose Geschichten entstehen, die sich unmöglich in drei Sätzen erzählen lassen. Solch eine verworrene Ereigniskette findet sich auch unter der Oberfläche der Geschehnisse rund um Alvar Freude, seine Internet-Projekte und die Verhandlung.
Es begann in Düsseldorf
Die Vorgeschichte: Ende 2001 machte der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow erstmals bundesweit auf sich aufmerksam, als er für Filtersysteme plädierte, die den Zugriff auf verfassungsfeindliche Inhalte blockieren sollten. Diese Bestrebungen stießen bei Bürgerrechtlern, Netzaktivisten und Medienpolitikern auf eine breite Ablehnung.
Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion kanzelte Büssow damals als "selbsternannten Internet-Supermann" ab und sprach von "politischem Aktionismus" und "Schaumschlägerei". Der FDP-Abgeordnete Rainer Funke urteilte, was "vordergründig als eine konsequente Reaktion der wehrhaften Demokratie" erscheine, führe tatsächlich zu einer tiefgreifenden Beeinträchtigung von Werten und Rechten, ohne dass "für den Kampf gegen den Rechtsextremismus etwas gewonnen" sei.
"Big Brother" im Internet?
Die Befürchtung vieler Aktivisten: Rechtsradikale Seiten sollen lediglich als Vorwand für die Installation eines grundlegenden Filtersystems dienen. Sollte solch eine Technik wirklich einmal flächendeckend eingeführt werden, könnten schnell auch ganz andere Internetseiten auf dem Index landen.
Ein funktionierendes Sperrsystem könnte beispielsweise auf streitsüchtige Anwälte von Markenunternehmen, Prominenten oder Moralaposteln ungemein anziehend wirken. Das Web würde von Juristen regiert, so die Befürchtung. Der Anfang vom Ende eines freien Netzes.
"Wir lesen Ihnen das Internet vor"
Einer, der sich aktiv gegen die ersten Ansätze eines auch nur teilweise gesperrten Netzes wehrt, ist der Stuttgarter Freude. Mit der Website "FreedomFone" veralbert er Büssow und seine Idee eines "regulierten" Internets. Unter einer plakativen 0190-Rufnummer steht dort: "Nennen Sie uns eine Internetseite - wir lesen Sie Ihnen vor." Dieses Angebot richte sich an alle Nutzer aus Ländern, in denen sich nur noch eingeschränkt surfen lasse, wie beispielsweise "Nordrhein-Westfalen oder China", so Freude. Kurz darauf startete Freude unter "ODEM - Internet-Zensur in Deutschland?" eine umfangreiche Dokumentation über die Sperrbestrebungen von Regierungspräsident Büssow.
In seiner Stellungnahme erklärte Alvar Freude dem Gericht zunächst die Hintergründe seines Protestes: "Die Diskussion bei den Sperrverfügungen läuft nicht entlang für oder gegen Nazis. Sie verläuft entlang der Frage, wie am besten die Gefahr des Rechtsextremismus begegnet werden kann und ob oder welche Grundrechte wir dafür einschränken wollen." Der Wahlausgang der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen habe die Gefahr des Ignorierens von Rechtsextremismus aufgezeigt. Freude argumentiert, Internetfilter würden lediglich eine Scheinsicherheit bieten, sie seien ein Placebo. Der wahren Gefahr von rechts könne man nur durch Medienkompetenz und offene Auseinandersetzung begegnen.
Sind Links Billigung des Inhalts?
Sowohl in der Dokumentation, als auch auf der Satire-Site finden sich Links auf rechtsradikale Internetseiten. "Ohne Verweise auf die Objekte einer Dokumentation ist eine solche undenkbar", sagt Freude. Und tatsächlich ist das der Kernpunkt dieses Prozesses: Stellen Hyperlinks eine Billigung der Inhalte der verlinkten Seiten dar? Sind sie eher vergleichbar mit Quellenangeben? Darf man im Rahmen einer zeitgeschichtlichen Dokumentation oder satirischen Darstellung auch auf verfassungsfeindliche Inhalte verweisen? Und sei es, um eine Diskussion anzustoßen? Ist ein Link neutral? Ist er eine Meinungsäußerung? Eine Zustimmung? Oder kommt es auf den Zusammenhang an?
All diese Fragen bewegen auch die anwesenden Zuschauer und Medienvertreter. Doch das Gericht verweigert sich einer Klärung dieser Fragestellung auf erstaunliche Weise. Staatsanwalt Milionis referiert ausgiebig über die Inhalte der verlinkten Websites, deren Verfassungsfeindlichkeit niemand je in Frage gestellt hatte. Freudes Vergehen beschreibt er immer wieder mit einer "Zugänglichmachung" dieser Inhalte.
Berufung angekündigt
Die grundsätzliche Frage der Haftbarkeit von Hyperlinks greift er nicht einmal auf. Richterin Mahringer rettet sich mit einem ähnlichen Kniff: weder eine zeitgeschichtliche Dokumentation, noch eine Satire könne sie "erkennen". Alvar Freude sei daher schuldig zu sprechen. Die Höhe von 120 Tagessätzen reicht für eine Vorstrafe aus. Freudes Anwalt Thomas Stadler kündigte umgehend Rechtsmittel an.
Staatsanwalt Milionis hatte sich zuvor in der Prozesspause entlocken lassen, bei einem Freispruch Freudes würde er ebenfalls umgehend in die nächste Instanz gehen. "Der Richterin war es egal. Sie wusste, dass so oder so Einspruch eingelegt wird", mutmaßt ein anwesender Jurist.
Kernfrage ungeklärt
Die Kernfragen jedoch, welche die Haftung und Legitimität von Hyperlinks betreffen, blieben gänzlich unangetastet. Darüber werden sich demnächst andere Gerichte die Köpfe zerbrechen müssen. Doch langsam findet die Diskussion darüber auch außerhalb von Fachmedien und Gerichtssälen statt. Und vielleicht ist es ja das, was Alvar Freude erreichen wollte.

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Ausdruck. Jeder Mensch hat einen freien Willen. Somit obliegt es dem Leser selbst, eigenverantwortlich zu entscheiden, welchen geistigen Naehrwert er integrieren möchte. Schliesslich sind wir alle im Vollbesitz unserer geistigen Kraefte. Sonst könnten wir naemlich kein Internet bzw. PC's bedienen.
Netter Versuch seitens der Staatsgewalt.
Gez. Petra Füg-Steinacker