Volksverhetzer oder Bürgerrechtler?

Wenn ein Amtsgericht den Betreiber einer Website wegen Volksverhetzung verurteilt, ist das normalerweise höchstens eine Geschichte für die Lokalpresse oder Web-Foren. Der Fall "Alvar Freude" verdient jedoch eine genauere Betrachtung.

Von Mario Sixtus

Alvar Freude wirkt nicht so, wie man sich einen Neo-Nazi vorstellt. Gemütliche Statur, ein rundes Gesicht, das gerne lacht, lange Haare, zu einem Zopf gebunden.

Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal 305 des Stuttgarter Amtsgerichts hält Freude niemand der Anwesenden für nur im entferntesten rechtsradikal. Im Gegenteil. Der Kommunikationsdesigner hat sich seit seiner Studienzeit für digitale Bürgerrechte eingesetzt. Für seine Abschlussarbeit erhielt er den internationalen Medienkunstpreis 2001.

Selbst Staatsanwalt Apostolos Milionis, der während der Verhandlung Freudes Ausführungen stets mit einsilbigen Unwillensbekundungen unterbricht, räumt während einer Pause vor Medienvertretern ein: "Natürlich ist er kein Nazi, das weiß ich auch." Alle wissen das. Und trotzdem wird Strafrichterin Mahringer Freude kurz darauf schuldig sprechen. Schuldig der Volksverhetzung und "Zugänglichmachung" von Nazi-Propaganda. Wie konnte es soweit kommen?

Wenn neue Medien wie das Internet auf ein Rechtssystem treffen, das älter ist als sie, können kuriose Geschichten entstehen, die sich unmöglich in drei Sätzen erzählen lassen. Solch eine verworrene Ereigniskette findet sich auch unter der Oberfläche der Geschehnisse rund um Alvar Freude, seine Internet-Projekte und die Verhandlung.

Es begann in Düsseldorf

Die Vorgeschichte: Ende 2001 machte der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow erstmals bundesweit auf sich aufmerksam, als er für Filtersysteme plädierte, die den Zugriff auf verfassungsfeindliche Inhalte blockieren sollten. Diese Bestrebungen stießen bei Bürgerrechtlern, Netzaktivisten und Medienpolitikern auf eine breite Ablehnung.

Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion kanzelte Büssow damals als "selbsternannten Internet-Supermann" ab und sprach von "politischem Aktionismus" und "Schaumschlägerei". Der FDP-Abgeordnete Rainer Funke urteilte, was "vordergründig als eine konsequente Reaktion der wehrhaften Demokratie" erscheine, führe tatsächlich zu einer tiefgreifenden Beeinträchtigung von Werten und Rechten, ohne dass "für den Kampf gegen den Rechtsextremismus etwas gewonnen" sei.

"Big Brother" im Internet?

Die Befürchtung vieler Aktivisten: Rechtsradikale Seiten sollen lediglich als Vorwand für die Installation eines grundlegenden Filtersystems dienen. Sollte solch eine Technik wirklich einmal flächendeckend eingeführt werden, könnten schnell auch ganz andere Internetseiten auf dem Index landen.

Ein funktionierendes Sperrsystem könnte beispielsweise auf streitsüchtige Anwälte von Markenunternehmen, Prominenten oder Moralaposteln ungemein anziehend wirken. Das Web würde von Juristen regiert, so die Befürchtung. Der Anfang vom Ende eines freien Netzes.

"Wir lesen Ihnen das Internet vor"

Einer, der sich aktiv gegen die ersten Ansätze eines auch nur teilweise gesperrten Netzes wehrt, ist der Stuttgarter Freude. Mit der Website "FreedomFone" veralbert er Büssow und seine Idee eines "regulierten" Internets. Unter einer plakativen 0190-Rufnummer steht dort: "Nennen Sie uns eine Internetseite - wir lesen Sie Ihnen vor." Dieses Angebot richte sich an alle Nutzer aus Ländern, in denen sich nur noch eingeschränkt surfen lasse, wie beispielsweise "Nordrhein-Westfalen oder China", so Freude. Kurz darauf startete Freude unter "ODEM - Internet-Zensur in Deutschland?" eine umfangreiche Dokumentation über die Sperrbestrebungen von Regierungspräsident Büssow.

In seiner Stellungnahme erklärte Alvar Freude dem Gericht zunächst die Hintergründe seines Protestes: "Die Diskussion bei den Sperrverfügungen läuft nicht entlang für oder gegen Nazis. Sie verläuft entlang der Frage, wie am besten die Gefahr des Rechtsextremismus begegnet werden kann und ob oder welche Grundrechte wir dafür einschränken wollen." Der Wahlausgang der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen habe die Gefahr des Ignorierens von Rechtsextremismus aufgezeigt. Freude argumentiert, Internetfilter würden lediglich eine Scheinsicherheit bieten, sie seien ein Placebo. Der wahren Gefahr von rechts könne man nur durch Medienkompetenz und offene Auseinandersetzung begegnen.

Sind Links Billigung des Inhalts?

Sowohl in der Dokumentation, als auch auf der Satire-Site finden sich Links auf rechtsradikale Internetseiten. "Ohne Verweise auf die Objekte einer Dokumentation ist eine solche undenkbar", sagt Freude. Und tatsächlich ist das der Kernpunkt dieses Prozesses: Stellen Hyperlinks eine Billigung der Inhalte der verlinkten Seiten dar? Sind sie eher vergleichbar mit Quellenangeben? Darf man im Rahmen einer zeitgeschichtlichen Dokumentation oder satirischen Darstellung auch auf verfassungsfeindliche Inhalte verweisen? Und sei es, um eine Diskussion anzustoßen? Ist ein Link neutral? Ist er eine Meinungsäußerung? Eine Zustimmung? Oder kommt es auf den Zusammenhang an?

All diese Fragen bewegen auch die anwesenden Zuschauer und Medienvertreter. Doch das Gericht verweigert sich einer Klärung dieser Fragestellung auf erstaunliche Weise. Staatsanwalt Milionis referiert ausgiebig über die Inhalte der verlinkten Websites, deren Verfassungsfeindlichkeit niemand je in Frage gestellt hatte. Freudes Vergehen beschreibt er immer wieder mit einer "Zugänglichmachung" dieser Inhalte.

Berufung angekündigt

Die grundsätzliche Frage der Haftbarkeit von Hyperlinks greift er nicht einmal auf. Richterin Mahringer rettet sich mit einem ähnlichen Kniff: weder eine zeitgeschichtliche Dokumentation, noch eine Satire könne sie "erkennen". Alvar Freude sei daher schuldig zu sprechen. Die Höhe von 120 Tagessätzen reicht für eine Vorstrafe aus. Freudes Anwalt Thomas Stadler kündigte umgehend Rechtsmittel an.

Staatsanwalt Milionis hatte sich zuvor in der Prozesspause entlocken lassen, bei einem Freispruch Freudes würde er ebenfalls umgehend in die nächste Instanz gehen. "Der Richterin war es egal. Sie wusste, dass so oder so Einspruch eingelegt wird", mutmaßt ein anwesender Jurist.

Kernfrage ungeklärt

Die Kernfragen jedoch, welche die Haftung und Legitimität von Hyperlinks betreffen, blieben gänzlich unangetastet. Darüber werden sich demnächst andere Gerichte die Köpfe zerbrechen müssen. Doch langsam findet die Diskussion darüber auch außerhalb von Fachmedien und Gerichtssälen statt. Und vielleicht ist es ja das, was Alvar Freude erreichen wollte.



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Kommentare dazu:

Hier liegt ein klare strafrechtliche Rechtsgüterverletzung vor !!!
Jeder Mensch hat das Recht auf freien Ausdruck. Jeder Mensch hat einen freien Willen. Somit obliegt es dem Leser selbst, eigenverantwortlich zu entscheiden, welchen geistigen Naehrwert er integrieren möchte. Schliesslich sind wir alle im Vollbesitz unserer geistigen Kraefte. Sonst könnten wir naemlich kein Internet bzw. PC's bedienen.
Netter Versuch seitens der Staatsgewalt.
Gez. Petra Füg-Steinacker
Sehr geehrter Herr Sixtus,
selbstverstaendlich steht auch Ihnen das Recht auf freien Ausdruck zu, aber bitte nicht auf meine Kosten und auf Kosten meiner Privatsphaere. Ich bin selbst Reporterin und ich achte und respektiere.

Um Ihre Frage zu beantworten:

Ich bin Menschenrechtlerin und Freiheitskaempferin in Form von friedvoller Kriegerin !!!

Ich danke Ihnen und verbleibe
Petra Füg-Steinacker
Ihren Artikel zu Staatsanwalt Apostolos Milionis habe ich mit Interesse gelesen. Er vertritt mitunter etwas eigenwillige Ansichten wenn man sich das Internet ansieht.

A. Milionis hat uebrigens ueber Jahre hinweg einen kriminellen Kollegen gedeckt der den Landeswohlfahrtsverband Stuttgart betrogen hat.

Die Leser koennen sich den Blog des Verfassers der selbst beteiligt war ja einmal ansehen. Unter: http://lwvstuttgart.blogya.de/lwvstuttgart

Ich weiss dass Journalisten Aktenzeichen benoetigen um nachzufragen. Alles wird in dem Blog aufgefuehrt. Unter anderem wird auch nachgewiesen, dass Apostolos Milionis selbst kriminell handelte, wenn es in sein Kalkuel passte. Unter anderem hat er nachgewiesen Strafanzeigen verschwinden lassen um auf diese Weise dem Anzeigeerstatter die Moeglichkeit der Rechtsmittel wegzunehmen. Ganz nebenbei hat er damit auch die Taeter geschuetzt die er kannte.

Aber informiert Euch selbst in dem Blog den ich angefuehrt habe. Dort stehen auch die Aktenzeichen der Justiz. Manchmal ist es schwer zu glauben was man sieht.

mfg
Janero Land

Zur Information !!!

Wer immer mir in Deutschland seit August 2002 und seit Juli 2004 in der Türkei bis heute einen Rufmord angetan hat sowie die Begünstigung in 3-facher existenzieller Vernichtung geleistet hat, der darf davon ausgehen, dass er eines Tages dafür die Sanktion erfahren wird.

Die Sanktion, die Satanisten erfahren, die eine Frau geistig versklaven, sie Tag und Nacht ihres geistigen und irdischen Gutes beklauen. Sie seelisch vergewaltigen und nötigen und nichts anderes sind, als perverse, irrgeleitete, sexistische, selbstsuechtige und geisteskranke, deutschsprachige Maenner und Frauen.

Den Frauen habe ich nur noch mitzuteilen, dass sie eine Schande fuer wahre, stolze, Frauen sind. Euch gehoert nichts anderes, als Verachtung. So, wie den Maennern, die Huren aus Frauen machen.

Moege Gott Euch alle richten und wenn es moeglich ist, dann so, dass ich es live erleben darf !!! Jeder findet im Leben seinen Meister und ihr seid nicht GOTT, sondern SATAN !!!

ENDE
Petra Füg-Steinacker
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erwarte die unverzügliche Aufhebung der Vernetzung dieser Seite mit meinem Namen. Ich lasse mich weder durch Medien zur Volksaufhetzerin machen, noch zu einer Bürgerrechtlerin. Ich habe weder dem Staat, der Justiz, noch irgendeinem Bürger bzw. einer Bürgerin, mehr etwas mitzuteilen. Was meinerseits zu sagen war, wurde gesagt und Rufmord hat bisher noch keinen Intelligenten getötet. Dafür aber Unintelligente sichtbar gemacht.
Mögen die sprechen, die gehört werden und sich für ihre Worte bezahlen lassen. Danke für den Respekt und die Achtung meiner Menschenrechte und herzlichen Glückwunsch allen Scientology-Mitgliedern, zu ihrem unbemerkt eingetretenen Erfolg.
Petra Füg-Steinacker


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