
Microsoft steht vor Gericht: Am Donnerstag beginnt vor dem Europäischen Gerichtshof die Anhörung im Kartellverfahren gegen den Windows-Hersteller. Damit beginnt das nächste Kapitel einer scheinbar unendlichen Geschichte. Doch in dem Verfahren kann es eng werden für den Software-Giganten aus Redmond.
Von Mario Sixtus
Höchstpersönlich war Microsoft-Chef Steve Ballmer vom Firmensitz, dem Seattler Vorort Redmond, nach Brüssel geeilt, in der Hoffnung EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti in letzter Sekunde umzustimmen. Vergeblich. Am 24. März dieses Jahres trat Monti vor die Presse und verkündete: "Die Europäische Kommission ist nach fünfjährigen Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Microsoft Corporation gegen Europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat."
Das langwierige Verfahren geht zurück auf ein Schreiben, das im Dezember 1998 bei der EU-Kommission eintraf. In dieser Wettbewerbsbeschwerde warf das US-Software-Unternehmen Sun Microsystems den Windows-Herstellern vor, durch unfaire Praktiken ihr Betriebssystem-Monopol im Bereich der Arbeitsplatz-Computer auch auf Netzwerk-Server auszuweiten. Im August 2000 wurde ein förmliches Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft eingeleitet. Die Kommission kam damals zu dem Schluss, dass der Softwarehersteller "der Verpflichtung zur Offenlegung ausreichender Interface-Informationen über das PC-Betriebssystem nicht nachgekommen ist".
Kampf mit erprobten Methoden?
Ein Jahr später erweiterte die Kommission das Verfahren. Unter anderem monierten die Wettbewerbshüter nun auch die Kopplung des Media Players an das Betriebssystem. Was folgte, war ein jahrelanger Schlagabtausch, bei dem auch einige schmutzige Details an die Oberfläche kamen. Beispielsweise landete eine E-Mail auf dem Beweismitteltisch, die der Unternehmensgründer und damalige Firmenchef Bill Gates an einen seiner Manager geschickt hatte. Darin spielte Gates laut mit dem Gedanken, bei der "Schlacht Windows gegen Real" doch einfach die "Internet-Explorer-Strategie" anzuwenden (siehe Info-Box). Der Vorwurf der Kläger: Gates habe somit angeregt, einen Mitbewerber nach bewährter Manier auszuschalten. Der Player des Unternehmens Real Networks ist einer der Hauptrivalen des ins System integrierten Windows Media Players.
Die Kunde von Mario Montis Urteilsspruch wurde in den Medien stets mit einer Zahl eingeleitet: 479,2 Millionen Euro. So viel sollte der Softwarekonzern an die EU als Strafe zahlen. Sicherlich: für nahezu jeden Normalsterblichen ist das eine unfassbare Summe. Den Redmonder Riesen dürfte sie jedoch nicht ernsthaft in Verlegenheit bringen. In seiner letzten Bilanz wies der Konzern kurzfristig verfügbare Rücklagen in Höhe von 52 Milliarden Dollar aus. Das ist etwas mehr als das Bruttosozialprodukt des EU-Neumitglieds Ungarn. Montis Forderung belief sich also auf nicht einmal ein Prozent von Microsofts Kriegskasse.
Offene Schnittstellenbeschreibungen
Wesentlich mehr Bauchschmerzen dürfte den Unternehmensstrategen die weiteren Auflagen des Urteils bereitet haben. Diese fanden sich jedoch kaum in den Massenmedien: 90 Tage gab die Kommission Microsoft Zeit, eine Windows-Variante zu veröffentlichen, die ohne den hauseigenen Media Player auskommt. Noch schmerzhafter für das Softwareunternehmen: Microsoft soll sämtliche Spezifikationen der Schnittstellen veröffentlichen, die zur Kommunikation zwischen Servern und Desktop-PC notwendig sind. Konkurrierende Unternehmen sollen diese Informationen künftig - gegen Lizenzzahlungen - erhalten, damit sie leichter eigene Anwendungen für das marktbeherrschende Betriebssystem entwickeln können.
Diese beiden Forderungen müssen auf den Windows-Hersteller wie eine Provokation gewirkt haben. Die 300 Seiten starke Urteilsbegründung der EU-Kommission sei "voller juristischer Fehler", außerdem habe es negative Folgen für die Software-Branche und die ganze Wirtschaft, schimpften die Microsoft-Anwälte. Gleichzeitig legten die Juristen Widerspruch gegen das Urteil ein, was die Geschichte um das Kapitel verlängert, welches diese Woche aufgeschlagen wird.
Ohne Player geht es nicht. Oder doch?
Die Anhörungen vor dem Europäischen Gerichtshof dürften spannend werden. So behauptet Microsoft seit Jahren standhaft, eine Entfernung des Media Players aus der Windows-Plattform würde das System instabil machen und sei daher quasi unmöglich. Bereits vor einiger Zeit hatte Konkurrent Real Networks jedoch der EU-Kommission demonstriert, wie das Multimedia-Programm problemlos vom Betriebsystem entkoppelt werden kann.
Tatsächlich wurde in den letzten Tagen bekannt, das Redmonder Unternehmen habe derweil eine Player-freie Windows-Version erarbeitet.
Nur eine Phantomdiskussion?
Verfechter freier Software halten den gesamten Kartellprozess indes für eine "Phantomdiskussion". George Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe, ließ verlauten: "Proprietäre Softwarehersteller bedrohen die Freiheit der Informationsgesellschaft insgesamt. Und Brüssel debattiert darüber, ob es annehmbar oder doch schon zu hart ist, einen Konzern zur Veröffentlichung der einen oder anderen Schnittstelle zu verpflichten."
Auch die geplanten Lizenzgebühren für Schnittstellenspezifikationen sind Open-Source-Verbänden ein Dorn im Auge. Sie fürchten, unabhängige Projekte, die von der freiwilligen und unbezahlten Arbeit ihrer Mitstreiter leben, stünden künftig vor dem Aus. Tatsächlich stieg nach der vorläufigen Urteilsverkündung im März der Kurs der Microsoft-Aktie sprunghaft um drei Prozent an. Offensichtlich waren die Börsianer der Meinung, es hätte schlimmer für das Unternehmen kommen können.
Microsoft hat das geforderte Bußgeld mittlerweile ordnungsgemäß deponiert. Vorsorglich sagte am Dienstag Brad Smith, der Chefanwalt des Unternehmens, gegenüber der Presse, man werde sich "jedem Urteil beugen".
