
Die Internet-Gemeinde bejubelt die Festnahme eines mutmaßlichen Filmpiraten. Eine Lobby-Organisation ermittelt für die Staatsanwaltschaft. Tausende von Kundendaten stehen ungeschützt im Netz - Die Hintergründe des aktuellen Raubkopierfalles "FTPWelt", rund um den Münchner Anwalt S., reichen von skurril bis suspekt.
Von Mario Sixtus
Wer sich oft in Internet-Foren herumtreibt weiß: Das illegale Kopieren von Software, Musik oder Filmen wird hier zumeist als Kavaliersdelikt angesehen - wenn überhaupt. Links zu Download-Quellen oder Tipps zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verbreiten sich auf den Diskussionsbrettern im Web schneller als ein Schnupfen im Winter. Um so erstaunlicher, dass am vergangenen Donnerstag in vielen Foren ein mehrstimmiger Jubelchor ausbrach, als die Nachricht von der Verhaftung des Münchner Rechtsanwalts Bernhard S. die Runde machte. S. wird vorgeworfen, illegal hergestellte Filmdateien in großem Stil angeboten zu haben - gegen Bezahlung.
Virtuelle Jubelschreie
"Ich hatte den Glauben an den Rechtsstaat fast verloren *schnüff*. Gott, ich bin so verdammt glücklich, ich könnte heulen",gab sich ein Nutzer im Usenet seiner Sentimentalität hin. Der Grund für diese Sektlaune findet sich jedoch weniger in einer plötzlich aufflammenden Solidarität mit der Entertainment-Branche, sondern vielmehr in der Person des Verhafteten: Der 46-jährige Jurist hatte sich in den vergangenen Jahren alle Mühe gegeben, sich in der Netzgemeinde unbeliebt zu machen.
Als Geschäftsführer des Unternehmens Global Netcom ist S. in der umstrittenen Branche der Internet-Dialer aktiv. Diese Programme wählen automatisch teure Premium-Telefonnummern an und verursachen Kosten bis zu 30 Euro pro Anruf. Die Dialer des Herrn S. finden sich nicht nur dort, wo man sie vermutet - zum Beispiel bei Porno-Angeboten - sondern auch auf vermeintlich harmlosen Info-Seiten wie beispielsweise hausaufgaben.de.
Optimierung durch Google-Bomben
Mit Hilfe so genannter Google-Bomben wurden diese Websites so optimiert, dass sie bei Suchmaschinen-Anfragen möglichst weit oben in den Ergebnissen erscheinen. Kritiker vermuten, S. zockt so minderjährige Schüler ab, die sich ihre Hausaufgaben "zusammengoogeln" wollen. Dazu Silvan Rehberger, Geschäftsführer des Internet-Unternehmens Youngbrain: "Allein dass Google in Bezug auf bestimmte Stichworte absolut nicht mehr zu gebrauchen ist und Schüler auf der Suche nach Referaten in Dialerfallen geraten, ist zu wesentlichen Teilen auch den Firmen zu verdanken, deren Geschäftsführer S. ist."
Damit nicht genug: Mit kostenpflichtigen Abmahnungen ging S. gegen Verbraucherschutzportale wie Computerbetrug.de und Dialerschutz.de vor. Sein Vorwurf: Diese Websites würden unerlaubte Rechtsberatung anbieten. Insider vermuten jedoch Einschüchterungsversuche. In den genannten Foren werden auch die Tätigkeiten des Rechtsanwalts S. stets kritisch diskutiert.
Mit solcherlei Aktivitäten macht man sich im Internet keine Freunde. Kein Wunder also, dass viele Netznutzer die Verhaftung von S. wie eine gewonnene Fußballweltmeisterschaft feiern.
Bald wieder frei?
Auch Günter von G., der Kanzleikollege von S. ist im Internet kein unbeschriebenes Blatt. Er gilt als Abmahnkönig. Aufsehen erregten seine juristischen Auseinandersetzungen um die Begriffe "Explorer" und "Webspace". In den achtziger Jahren soll G. Dritte veranlasst haben, unter dem falschen Absender "Tanja" Briefe u.a. an minderjährige Computernutzer zu verschicken. Die Empfänger wurden aufgefordert, kopierte Software zu tauschen. V. Gs Kanzlei zeigte die Angeschriebenen danach wegen Urheberrechtsverletzungen an.
Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" äußerte sich Günter von G. optimistisch, was die Zukunft seines Partners angeht. Der Vorwurf der Geldwäsche sei bereits entkräftet. Diese Einschätzung kann der leitende Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Petri allerdings nicht teilen. "Da ist überhaupt nichts dran", sagt er zu heute.de, "Herr von G. versucht jetzt Rundumschläge, weil die Sache ja auch seinem Berufsstand schadet." Trotzdem bestehe die Möglichkeit, dass S. bald aus dem Thüringer Gefängnis entlassen würde. "Der Haftbefehl stützt sich auf Verdunkelungsgefahr. Falls er eine Aussage machen und alles preisgeben sollte, dann ist auch nichts mehr zu verdunkeln",sagt Petri.
Wie der Oberstaatsanwalt am Dienstag gegenüber heute.de erklärte, wird S. momentan verhört. Ob seine Ausführungen für eine Außerkraftsetzung des Haftbefehls reichen werden, wird wohl erst im Laufe der nächsten Tage entschieden.
Kundendaten für jedermann
Offenbar fühlte die Raubkopierer-Clique sich sehr sicher, denn selbst einen rudimentären Schutz ihres Webservers hielten sie für überflüssig. In den einschlägigen Foren kursiert seit Tagen der Link auf eine Sicherheitskopie der Kundendatenbank von "FTPWelt". Der dazugehörige Server lässt sich in Estland lokalisieren. Jeder Surfer mit einem Browser und der entsprechenden Web-Adresse konnte so tagelang Einblick in die Liste derjenigen nehmen, die für geklaute Filmdateien Geld bezahlt hatten. Im Netz hieß diese Datenbank schnell "Deppen-Pranger".
Wir konfrontierten den Mühlhausener Oberstaatsanwalt Petri mit diesen Erkenntnissen, und tatsächlich ging der verräterische Webserver einige Stunden danach vom Netz. Später ist zu erfahren, dass der Hannoversche IT-Fachverlag Heise die Ermittler bereits am vergangenen Samstag über die Datenlücke informiert hatte - ohne Ergebnis.
Wer ermittelt eigentlich?
Über die komplexe Welt des Internet erfährt man während des Jura-Studiums wenig. Wer berät die Staatsanwaltschaft in technischer Hinsicht? "Wir haben einen Kollegen, der Internetkriminalität bearbeitet. Der ist fit auf diesem Gebiet", sagt Petri. Jedoch: "Im technischen Bereich stützen wir uns auf die GVU." Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen arbeitet im Auftrag der Filmwirtschaft und der Entertainment-Softwareindustrie. Sie hatte auch Anzeige im vorliegenden Fall erstattet.
Diese Allianz ist dem Düsseldorfer Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter, ein Dorn im Auge: "Die GVU repräsentiert gleichzeitig die Geschädigten", sagt er, "in anderen Bereichen wäre es undenkbar, dass der Geschädigte parallel die Beweisergebnisse aufarbeitet."Und: "Wer sich als Verfolger geriert, kann nicht gleichzeitig als Sachverständiger oder als technischer Dienstleister arbeiten."
Bedenklicher Schulterschluss
Udo Vetter hält die Liaison von Ermittlern und Geschädigten sogar für "rechtsstaatlich bedenklich". Er zitiert aus den so genannten Heidelberger Kommentaren zur Strafprozessordnung: "Es darf kein Outsourcing polizeilicher Ermittlungsarbeit geben."
Tatsächlich finden sich in den Sicherungen der Kundendateien, die heute.de vorliegen (Stand: 11.09.04), lediglich 15.000 individuelle Datensätze, statt der 45.000 angeblicher Kunden, von denen ebenfalls in den staatsanwaltlichen Presseerklärungen die Rede war. Auch der bezifferte Schaden von einer Million Euro ist laut Vetter zu relativieren: "Bei solchen Schätzungen geht man davon aus, dass wirklich jeder, der sich eine Filmdatei herunter lädt, ansonsten ins Kino gegangen wäre oder sich eine DVD gekauft hätte." Die GVU war bislang für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
In den Webforen wird derweil weiter die Festnahme von Bernhard S. gefeiert. Warum, ist den meisten egal.
