Anti-Anti-Spam

Ein US-Gesetz stoppt nur angeblich Werbemails

Von Mario Sixtus

Der Kampf gegen Spam ist mittlerweile für Politiker in vielen Ländern ein Thema. Aber egal welche juristischen Geschütze die Parlamente zwischen Brüssel und Canberra auch auffahren werden - ohne das Mutterland des Internets geht in diesem Fall gar nichts: Nach einer Studie des Kongresses für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen kommt fast 60 Prozent des elektronischen Werbemülls aus den USA.

Ist nun Hoffnung für geplagte Internetnutzer in Sicht? Immerhin hat das erste Anti-Spam-Bundesgesetz jetzt nach dem US-Senat auch das Repräsentantenhaus passiert - und die Unterschrift des Präsidenten unter dem "Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act (CAN-SPAM Act)" gilt als Formsache. Spam-Gegner schwanken angesichts der künftigen Regelung jedoch zwischen Skepsis und Empörung: "Das Gesetz wird nicht eine einzige Spammail davon abhalten, gesendet zu werden", sagt Scott Hazen-Mueller, Vorsitzender der Coalition Against Unsolicited Commercial E-Mail, voraus. "Im Gegenteil: Es stattet jeden mit einem amtlichen Gütesiegel aus, der künftig in den USA unerwünschte Mails verschickt." Und: "Der Kongress hat auf die Marketingleute gehört, nicht auf die Verbraucher."


Kooperation mit der PR-Branche

Tatsächlich war bekannt geworden, dass Mitarbeiter der Republikanischen Abgeordneten Billy Tauzin und James Sensenbrenner jr. , die maßgeblich an der Gesetzesvorlage beteiligt waren, sich im Sommer mehrfach mit Vertretern der Werbe- und Versandhandelsbranche getroffen hatten. Die können zufrieden sein: Sollten sich US-Massenversender von Werbemails an die kommenden Regeln halten, bewegen sie sich in der Tat künftig nicht mehr in einer legalen Grauzone, sondern dürfen sich als rechtmäßige Werbetreibende verstehen.

Wer Reklame verschickt, muss künftig eine gültige E-Mail-Adresse als Absender angeben und eine Möglichkeit nennen, wie sich die Angeschriebenen aus dem Verteiler austragen können. Die Betreffzeilen müssen die Nachrichten eindeutig als Werbung kennzeichnen und dürfen keine falschen Inhalte vortäuschen. Ferner verbietet das US-Gesetz, automatisch E-Mail-Adressen einzusammeln und die technischen Kopfzeilen der Briefe zu fälschen. Ferner dürfen nicht mehr fremde Mailrechner missbraucht werden, um Spam in Umlauf zu bringen.


Die Furcht vor Kalifornien

Trotz Strafandrohungen von mehreren Jahren Gefängnis oder Bußgeld in Millionenhöhe scheint die US-Marketingbranche mit dem Gesetz gut leben zu können. So hatten noch Mitte November die drei größten Lobby-Gruppen der Werbeindustrie in einem offenen Brief den Kongress aufgefordert, die Vorschrift so bald wie möglich zu verabschieden, "um eine Krise abzuwenden, die den elektronischen Handel zu einem quietschenden Halt bringen würde".

Hintergrund für den so eindringlichen wie ungewöhnlichen Appell war die Furcht vor einem kalifornischen Anti-Spam-Gesetz, das im Januar in Kraft treten sollte - und das mit dem Bundesgesetz nun passé ist. Die Vorlage des Demokratischen Staatssenators Kevin Murray hätte sämtliche unerwünschten kommerziellen E-Mails verbannt, solange der Empfänger nicht ausdrücklich vorher ihrem Empfang zugestimmt hätte. Dieses "Opt-In"-Verfahren wollten Verbraucherschützer und Bürgerrechtler. Auch Zivilklagen gegen die Mailsender und Provider hätte Kalifornien erlaubt.

Mit dem Bundesgesetz werden sämtliche abweichenden - und größtenteils schärferen - Regelungen der einzelnen US-Staaten obsolet. Kein Wunder also, dass Al DiGuido, Chef des New Yorker Direktmarketing-Unternehmens Bigfoot Interactive, sich öffentlich freut: "Das Gesetz wird endlich dem ganzen Albtraum und Chaos ein Ende bereiten, das dadurch angerichtet wurde, dass jeder Bundesstaat seine eigene Anschauung hatte."

Anti-Spam-Kämpfer weisen derweil kopfschüttelnd auf die Konfusion hin, die das - allseits als "Yes, you CAN SPAM" verballhornte - Bundesgesetz bei E-Mail-Nutzern auslösen wird. Vermeiden die es doch aus guten Gründen seit Jahren, auf Spam-Mails zu antworten oder auf einen darin enthaltenen Link zu klicken. Nun soll ausgerechnet das erforderlich sein, um aus einem Werbeverteiler entfernt zu werden? Der Internet-Aktivist Ed Foster erregt sich in seinem Weblog: "Es wird dem Spammer sogar erlaubt, die Schritte zu diktieren, die notwendig sind, um aus seiner Liste herauszukommen. Mit anderen Worten: Jeder Profitgeier kann erst einmal verlangen, dass Du seine Seite besuchst und Dich von Pop-Up-Werbung nerven lässt, während du dort nach einer Opt-Out-Möglichkeit suchst."

Das umstrittene Gesetz könnte noch fatalere Folgen haben: Die meisten Spamfilter orientieren sich an so genannten Blacklists - Datenbanken, die Mailserver benennen, die üblicherweise von Spammern genutzt werden. Organisationen wie Spamhouse oder Unternehmen wie Spamcop halten die Zusammenstellungen auf dem neuesten Stand. Sie dienen den Filterprogrammen quasi als Nachschlagewerke für unerwünschte Mail-Versender. Die juristische Trennung unerwünschter Botschaften in gute Marketing-Mails und bösen Spam ist für den durchschnittlichen Internetnutzer im Alltag ohne Bedeutung. Allerdings könnten Versender des üblichen Werbemülls, die sich nun an die gesetzlichen Auflagen halten, künftig ein Entfernen ihrer Server aus den Blacklists juristisch erzwingen - und schon würden viele Spam-Filter nicht mehr greifen. Ergebnis: mehr statt weniger.

Dave Jeavans vom E-Mail-Firewall-Hersteller Tumbleweed ist zumindest sicher: "Der nun kommende Zuwachs wird die Menge des Spams, der durch dieses Gesetz gestoppt wird, überwiegen."



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