
Die Auskunft nennt Namen und Anschriften zu Telefonnummern - falls die Telekom-Kunden nicht widersprechen
Von Mario Sixtus
"Ein Anruf in Abwesenheit", mahnt das Telefondisplay - und präsentiert dazu eine Rufnummer, zu der einem einfach niemand einfallen will. Vielleicht war es nur ein aufdringlicher Vertreter oder ein nerviger Verwandter. Andererseits: Wollte das Schicksal die Chance des Lebens bringen? Wer bislang in solchen Situationen die Telefonauskunft bemühte, wurde enttäuscht. In Paragraf 14 der Telekommunikations-Datenschutzverordnung hieß es schlicht: "Die Auskunftserteilung über Namen und andere Daten von Kunden, von denen nur die Rufnummer bekannt ist, ist unzulässig." Das ist vorbei. Seit dem 26. Juni gilt das neue Telekommunikationsgesetz. Die Bestimmungen der bisherigen Verordnung werden somit hinfällig. Und: Die so genannte Inverssuche, die Recherche von Name und Anschrift eines Teilnehmers anhand seiner Telefonnummer, ist jetzt erlaubt.
Die Datenanbieter stehen bereit
Schon wittern die ersten Dienstleister Geschäfte: "Technisch sind wir gewappnet", sagt Ludwig von Bodungen, Sprecher von Telix. Das in der Nähe von München ansässige Unternehmen will telefonisch und per SMS die Namen zur Nummer verraten. Auch andere Anbieter von Auskunftsdienstleistungen und Telefon-CD stehen bereit. Der aus der Telekom-Tochter Dete-Medien hervorgegangene TVG-Verlag wird voraussichtlich Ende Oktober eine überarbeitete Software herausbringen, die eine Inverssuche in seinen Telefonbuch-CD und -DVD ermöglicht. Der Auskunftsdienst Klicktel will "im Laufe des dritten Quartals" entsprechende Dienste anbieten. Unternehmenssprecherin Mascha Merker ist optimistisch: "Wir haben bereits viele Anfragen danach." Sie verweist auf Erfahrungen, die andere europäische Länder mit der Rückwärtsrecherche gemacht haben: "Dort liegt der Anteil bei zehn bis 15 Prozent." Auch Claudia Strixner von Telegate in München ist mit dem neuen Gesetz zufrieden: "Wir haben uns immer gefragt, warum sollen innovative Dienstleistungen überall problemlos möglich sein, nur in Deutschland nicht? Das neue Gesetz gibt uns die Handhabe, ein Produkt anzubieten, das viele Vorteile für den Verbraucher hat."
Die Verfechter der Inverssuche verweisen gerne auf alltägliche Einsatzmöglichkeiten. Wer den Namen zu einer Telefonnummer nicht mehr weiß, die er irgendwo hingekritzelt hat, sei beispielsweise ein typischer Kunde. Auch Neppern, die mit so genannten Lockanrufen arbeiten, will man die Geschäfte vermiesen, heißt es. Bei dieser Masche lassen Betrüger ein Handy nur für Sekunden klingeln und hoffen auf einen neugierigen Rückruf, der dann auf einer teuren Premium-Nummer landet.
Doch nicht jeder wird von den Möglichkeiten begeistert sein. Wer ein teures Auto in der Zeitung inseriert, will professionelle Diebe ungern direkt bis zu seiner Haustür locken. Und wer möchte schon, dass der Chef ohne Weiteres erfahren kann, mit wem man etwa in der Pause geplaudert hat?
Peter Büttgen, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, ist vom Vorpreschen der Wirtschaft nicht sonderlich begeistert. Er verweist darauf, dass die Herausgabe von Namen und Anschrift der Telefonkunden nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist: wenn sie keinen Einspruch einlegen.
Derzeit verschickt T-Com, die Festnetzsparte der Deutschen Telekom, mit ihren Telefonrechnungen Anleitungen dafür, wie die Kunden ihre Adressdaten gegen eine Inverssuche sperren können. Vorgeschrieben ist eine eindeutige Kennzeichnung dieser Information, die eine Verwechslung mit Werbung ausschließt. Aber auch wer vergisst, den Einspruch innerhalb der vorgegebenen Vier-Wochen-Frist abzusenden, kann der Weitergabe seiner Daten jederzeit widersprechen. Die Verbraucherzentralen raten Anschlussinhabern, möglichst bald aktiv zu werden.
"Wir hätten es uns lieber andersherum gewünscht", sagt Peter Büttgen. Aber eine Opt-In-Lösung, bei der die Kunden ausdrücklich zustimmen müssen, bevor ihre Daten für die Inverssuche zur Verfügung stehen, sei nicht durchzusetzen gewesen. Büttgen zweifelt an den geplanten Geschäftsmodellen: "Die Erfahrungen aus anderen Ländern sind nicht ohne Weiteres auf den deutschen Markt übertragbar."
Arcor zeigt: Es geht auch anders
Dass es auch durchaus anders geht, zeigt Telekom-Konkurrent Arcor. "Wir werden pauschal alle unsere Kundendaten mit einem Sperrvermerk gegen die Inverssuche versehen", sagt Arcor-Sprecher Thomas Rompczyk. "Teilnehmer, die ihre Rufnummer identifizierbar machen wollen, müssen uns das ausdrücklich mitteilen." Auch der City-Carrier-Verbund Tropolys will diesen Weg gehen. Kunden der angeschlossenen Stadtnetze müssen nur aktiv werden, falls sie mittels Rückwärtssuche gefunden werden wollen. Sprecherin Marion Krause stellt klar: "Im Sinne des Kundenschutzes gehen wir einen Schritt weiter, als der Gesetzgeber es vorschreibt."
Telefonverzeichnisse auf CD mit Inverssuche hatte es schon vor einigen Jahren gegeben. Sie wurden aber gerichtlich verboten. Die Entscheidungen sind mit dem neuen Gesetz hinfällig. Zwischenzeitlich hatten dubiose Geschäftemacher immer wieder für illegale, teilweise importierte Software mit der Suchfunktion geworben.
